Foto vom Bodensee
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Antike Rechtsgeschichte, Römisches Recht und Neuere Privatrechtsgeschichte

Einführung in die Rechtslogik und juristische Argumentation

  1. Kurzbeschreibung

Die Vorlesung enthält eine Einführung in die Rechtslogik und in die Juristische Argumentationslehre. Die Rechtslogik (deontische Logik) baut auf den Grundlagen der allgemeinen Logik (Aussagen- und Prädikatenlogik) auf, und stellt ein Teilgebiet der Rechtsphilosophie dar. Aus praktischer Sicht dient sie der Normsetzungsqualität in Gesetzgebung und Kautelarjurisprudenz.
Zudem ist Rechtslogik die Grundlage für die Anwendung von Künstlicher Intelligenz im Recht und von Legal Tech. Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz und Legal Tech verändert bereits jetzt maßgeblich den Berufsalltag vieler Juristen. Internationale Rechtsanwaltskanzleien investieren massiv in die neuen Technologien. Neue Berufsbilder entstehen auf der Grenze zwischen Recht, Logik und Informatik.
Die Juristische Argumentationslehre hat die strukturelle Analyse und Anwendung deduktiver und nicht-deduktiver Argumente zum Gegenstand und ist ebenfalls Teil der Rechtsphilosophie. Sie lässt sich zudem der Methodenlehre zuordnen und dient der Schärfung der theoretischen und praktischen Argumentation im Recht.
Die Vorlesung wird als Shared-Classroom-Projekt gemeinsam mit Prof. Dr. Giovanni Sartor (EUI Florenz/Bologna) gesponsort von der Eberle-Stiftung veranstaltet.

  1. Klausurinfos
Die Klausur findet am Montag, 6. August 2018, um 10:00 Uhr in Raum C 427 statt.
  1. Materialien
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